Dolmetscherin Spanisch â Deutsch
Bei Beurkundungen ist laut Gesetz ein Dolmetscher beim Notar hinzuzuziehen, wenn eine beteiligte Person der deutschen Sprache nicht ausreichend kundig ist. Auf Wunsch kann die schriftliche Ăbersetzung notarieller Urkunden zusĂ€tzlich angefertigt und zur Durchsicht vorgelegt werden.
Eine prĂ€zise Sprachmittlung im Notariat ist unerlĂ€sslich â sie gewĂ€hrleistet Rechtssicherheit und schĂŒtzt vor folgenschweren MissverstĂ€ndnissen.
Ich begleite Sie als vereidigte Dolmetscherin fĂŒr Spanisch und Deutsch bei der Beurkundung unter anderem folgender Rechtsakte:
EhevertrÀge und ErbvertrÀge
GrundstĂŒckskaufvertrĂ€ge / Immobilienkauf
GesellschaftsgrĂŒndungen und GrĂŒndungsurkunden
Vollmachten
Schenkungsurkunden
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Als vereidigte Ăbersetzerin fĂŒr Spanisch fertige ich zudem die erforderlichen zertifizierten Ăbersetzungen fĂŒr das Notariat an.
Die TÀtigkeit als Notar-Dolmetscherin Spanisch Deutsch erfordert höchste sprachliche PrÀzision, juristisches Fachwissen und absolute Vertraulichkeit.
Dank meiner Doppelqualifikation als spanische RechtsanwĂ€ltin sowie vereidigte Ăbersetzerin und Dolmetscherin verfĂŒge ich ĂŒber fundierte Kenntnisse des deutschen und spanischen Rechtssystems.
Ich stelle sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt der notariellen Urkunden und die Belehrungen des Notars vollstĂ€ndig verstehen â eine wesentliche Voraussetzung fĂŒr die Wirksamkeit und Rechtssicherheit der Beurkundung.
Die Beauftragung einer spezialisierten Dolmetscherin fĂŒr Notartermine bietet:
Rechtssichere Sprachmittlung bei Notarterminen
Juristisch fundiertes VerstÀndnis komplexer Sachverhalte
Absolute Vertraulichkeit
Offiziell anerkannte, zertifizierte Ăbersetzungen
Erfahrung bei Immobilienkauf, GesellschaftsgrĂŒndung, Ehevertrag und Testament
Meine Vereidigung durch das spanische AuĂenministerium (MAEC) garantiert die formale GĂŒltigkeit und Genauigkeit der notariellen Ăbersetzungen Spanisch – Deutsch.
Ich begleite Sie kompetent und effizient bei Notarterminen mit Spanisch-Deutsch-Dolmetschen â sei es beim Immobilienkauf in Deutschland oder Spanien, bei gesellschaftsrechtlichen VorgĂ€ngen oder bei familien- und erbrechtlichen Regelungen.