Bestätigte Übersetzungen
Deutsch ↔ Spanisch

Ermächtigte Übersetzerin Spanisch ↔ Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen

Was ist eine "beglaubigte Übersetzung"?

Die amtliche, bestätigte oder bescheinigte Übersetzung (im Volksmund auch „beglaubigte“ oder beeidigte Übersetzung genannt) ist eine Übersetzung, die ein in Deutschland zugelassener Übersetzer erstellt hat. Diese gerichtlich erteilte Zulassung nennt sich, je nach Bundesland, Beeidigung, Vereidigung oder Ermächtigung.

Die beglaubigte Übersetzung trägt am Ende einen Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift des Übersetzers. Mit diesem Vermerk bescheinigt der Übersetzer offiziell die „Richtigkeit und Vollständigkeit“ der Übersetzung im Verhältnis zum vorgelegten Originaldokument. 

Wichtig ist dabei: Die Beglaubigung bestätigt die Korrektheit der Übersetzung, nicht jedoch die Echtheit des Originaldokuments selbst. In Spanien sind hierfür die vom Außenministerium (MAEC) zugelassenen „traductores jurados“ zuständig, in Mexiko die „peritos traductores“.

Wie Sie prüfen können, dass ich als Übersetzerin in Deutschland und Spanien vereidigt bin

Die in Deutschland gerichtlich ermächtigen Übersetzer sind, wie ich selbst auch, auf der offiziellen Webseite der Justiz gelistet. Ich selbst bin vom Oberlandesgericht Köln ermächtigt. 

Die Gültigkeit meiner Ermächtigung kann dort eingesehen werden. Die in Spanien vom spanischen Außenministerium (MAEC) vereidigten Übersetzer finden Sie in der offiziellen Liste des Ministeriums aufgeführt.


Die spanischen Konsulate in Deutschland führen außerdem eigene Listen von Übersetzern: mich finden Sie auf den Listen der spanischen Botschaft in Berlin und Ciudad de Mexiko. 

Als in Deutschland vereidigte Übersetzerin bin ich außerdem auf der gesonderten Liste der deutschen Botschaft in Méxiko-Stadt aufgeführt.

Juristische Texte, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern

Im Bereich der juristischen Übersetzungen zwischen Deutsch und Spanisch ist es üblich, mit Rechtsdokumenten zu arbeiten, die eine offizielle Beglaubigung benötigen, um sowohl in Deutschland als auch in Spanien anerkannt zu werden.

Arbeitsverträge und Regelungen zu Beschäftigungsbedingungen
Steuererklärungen und finanzamtbezogene Berichte
Internationale Versicherungspolicen für Vermögen und Personen
Finanzdokumente für rechtliche Verfahren

Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?

Beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten oder Urkunden werden von Behörden und Ämtern im Rahmen bestimmter Verfahren gefordert, beispielsweise zur Eheschließung.

Stammt einer der Eheschließenden beispielsweise aus dem spanischsprachigen Ausland, sind im Standesamt unter anderem beglaubigte Übersetzungen Spanisch > Deutsch der Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung notwendig.

Stammt die Person aus dem Nicht-EU-Ausland, muss das Original außerdem vor der Übersetzung apostilliert werden.

Die Apostille (Auslandsbeglaubigung nach dem Haager Übereinkommen) muss dann ebenfalls mit übersetzt werden.

Nach der Heirat ist dann zumeist die Ehe- oder Heiratsurkunde zur Vorlage im Herkunftsland oder bei der Botschaft beglaubigt vom Spanischen ins Deutsche zu übersetzen.

Ich bin Elena Sotres Zapatero

Ich bin als vereidigte Übersetzerin vom Oberlandesgericht Köln in Deutschland und vom spanischen Außenministerium (MAEC) akkreditiert. Diese Qualifikationen befähigen mich, amtliche juristische Übersetzungen zwischen Deutsch und Spanisch mit höchster Präzision und professioneller Sorgfalt anzufertigen.