Dolmetscherin Spanisch ↔ Deutsch
Bei Beurkundungen ist laut Gesetz ein Dolmetscher beim Notar hinzuzuziehen, wenn eine beteiligte Person der deutschen Sprache nicht ausreichend kundig ist. Auf Wunsch kann die schriftliche Übersetzung notarieller Urkunden zusätzlich angefertigt und zur Durchsicht vorgelegt werden.
Eine präzise Sprachmittlung im Notariat ist unerlässlich – sie gewährleistet Rechtssicherheit und schützt vor folgenschweren Missverständnissen.
Ich begleite Sie als vereidigte Dolmetscherin für Spanisch und Deutsch bei der Beurkundung unter anderem folgender Rechtsakte:
Eheverträge und Erbverträge
Grundstückskaufverträge / Immobilienkauf
Gesellschaftsgründungen und Gründungsurkunden
Vollmachten
Schenkungsurkunden
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Als vereidigte Übersetzerin für Spanisch fertige ich zudem die erforderlichen zertifizierten Übersetzungen für das Notariat an.
Die Tätigkeit als Notar-Dolmetscherin Spanisch Deutsch erfordert höchste sprachliche Präzision, juristisches Fachwissen und absolute Vertraulichkeit.
Dank meiner Doppelqualifikation als spanische Rechtsanwältin sowie vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherinverfüge ich über fundierte Kenntnisse des deutschen und spanischen Rechtssystems.
Ich stelle sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt der notariellen Urkunden und die Belehrungen des Notars vollständig verstehen – eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit und Rechtssicherheit der Beurkundung.
Die Beauftragung einer spezialisierten Dolmetscherin für Notartermine bietet:
Rechtssichere Sprachmittlung bei Notarterminen
Juristisch fundiertes Verständnis komplexer Sachverhalte
Absolute Vertraulichkeit
Offiziell anerkannte, zertifizierte Übersetzungen
Erfahrung bei Immobilienkauf, Gesellschaftsgründung, Ehevertrag und Testament
Meine Vereidigung durch das spanische Außenministerium (MAEC) garantiert die formale Gültigkeit und Genauigkeit der notariellen Übersetzungen Spanisch–Deutsch.
Ich begleite Sie kompetent und effizient bei Notarterminen mit Spanisch-Deutsch-Dolmetschen – sei es beim Immobilienkauf in Deutschland oder Spanien, bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen oder bei familien- und erbrechtlichen Regelungen.